Flächenerwerb

Um die Standorte für die Aufbereitungsanlage in Liebenau, das Bergwerk in Zinnwald sowie die notwendigen ökologischen Ausgleichsflächen zu sichern, setzen wir auf einen partnerschaftlichen Dialog mit allen Eigentümern und Landnutzern. Unser Ziel ist es, diesen Prozess – den wir als verantwortungsvolle Flächengestaltung verstehen – auf Augenhöhe und mit höchster Transparenz zu führen.

Wir setzen dabei konsequent auf faire Vereinbarungen, die sich an den gesetzlichen Mindeststandards orientieren und darauf abzielen, die wirtschaftliche Stabilität der Beteiligten in unserer Region nachhaltig zu sichern, zu fördern und zu verbessern. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu unseren Grundsätzen, den zeitlichen Abläufen und Ihren persönlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Wo und warum wir Flächen benötigen

Konkret planen wir Flächen für folgende Bereiche ein:

  • Liebenau (ca. 115 ha): Hier entstehen die Aufbereitungsanlage, das Depot sowie die notwendige Infrastruktur.
  • Alte Grenzzollanlage Zinnwald (ca. 6,3 ha): Dieser Bereich wird für die übertägigen Bergwerksanlagen genutzt.
  • Kompensation und Tausch: Wir benötigen zudem Flächen als Ersatzland für den Landtausch sowie zur Kompensation natürlicher Ressourcen
  • Geringe derzeit noch nicht lokalisierbare Flächeninanspruchnahme bspw. für die Einrichtung von Wetterschächten
  • Vorübergehende Flächeninanspruchnahme bspw. für Bohrungen und Messstellen

Flächen Liebenau

Flächen Alte Grenzzollanlage Zinnwald

Wir verstehen die Sicherung von Flächen als Vertrauenssache und handeln nach klaren Prinzipien:

  • Freiwilligkeit hat Vorrang: Wir setzen primär auf einvernehmliche Lösungen durch Kauf, Pacht oder Landtausch. Eine gesetzliche Grundabtretung wird erst dann als letztes Mittel in Betracht gezogen, wenn alle anderen Möglichkeiten – nach mindestens drei persönlichen Gesprächsangeboten – erfolglos blieben.
  • Garantierte Gleichbehandlung: Wir sichern allen Vertragspartnern die gleichen fairen Bedingungen zu.
  • Unabhängige Bewertung: Alle Entgelte orientieren sich mindestens am Marktwert. Dieser wird durch unabhängige Gutachter ermittelt, um eine objektive und faire Verhandlungsgrundlage zu schaffen.
  • Internationale Sozialstandards: Wir arbeiten nach den strengen Finanzierungsstandards der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD ESR 5). Unser Fokus liegt darauf, die wirtschaftlichen Bedingungen für Betroffene zu erhalten und nach Möglichkeit zu verbessern.
 

Start der persönlichen Kontaktaufnahme mit allen betroffenen Eigentümern und Nutzern

Vereinbarungen zur Grundstücksbewertung durch unabhängige Experten sowie notwendige Bodenuntersuchungen

Geplanter Abschluss der Verhandlungen, notarielle Beurkundungen und Auszahlung der Entgelte

Einleitung des Grundabtretungsverfahrens nach erfolglosen Einigungsverhandlungen

Die Dokumente zum Download

Übersicht zum Landerwerb

Rahmen zum Landzugang, Landerwerb und Entschädigung

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