Oberbergamt erteilt Genehmigung für Erkundungsstollen

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Wir haben einen nächsten Schritt in unserer Projektplanung erreicht. Das Sächsische Oberbergamt hat uns die Genehmigung erteilt, einen sogenannten Explorationsstollen aufzufahren. Das bedeutet für uns den Übergang von der Theorie in die Praxis. Mit dem Stollen können wir den Erzkörper nun direkt unter Tage untersuchen und so die geologischen und wasserbaulichen Gegebenheiten noch genauer unter die Lupe nehmen. Die Genehmigung bedeutet jedoch nicht, dass der Stollen schon morgen gebaut wird. Bis dahin müssen noch einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Wozu brauchen wir den Explorationsstollen?
Damit wir die besten Verfahren für die spätere Gewinnung entwickeln können, wollen wir im Rahmen der Erkundung eine Materialprobe von bis zu 2.000 Tonnen Erz entnehmen. Diese Proben sind für uns unverzichtbar, um besser zu verstehen, wie das Material beschaffen ist und wie sich das Projekt technisch und umweltverträglich umsetzen lässt. Außerdem dient die Gesteinsprobe dazu, den künftigen Verarbeitungsprozess so sicher und effizient wie möglich planen.

Mögliche Integration in spätere Bergwerksinfrastruktur
Dabei denken wir schon heute an morgen: Der Stollen soll ein fester Teil unseres langfristigen Konzepts werden. Wenn wir die entsprechenden Genehmigungen erhalten, soll der Stollen perspektivisch als dauerhafter Zugang zum Bergwerk genutzt werden. So nutzen wir die bereits geschaffene Infrastruktur sinnvoll weiter.

Selbstverständlich sorgen wir für die Sicherheit unserer Nachbarschaft und achten auf die Umwelt. Bevor wir mit den Bauarbeiten beginnen, müssen wir dem Oberbergamt detailliert nachweisen, wie wir zum Beispiel den Gewässerschutz sicherstellen und Belastungen durch die Baustelle so gering wie möglich halten.

Transparenz und Beteiligung im weiteren Verfahren
Wichtig ist uns dabei die Klarheit im Verfahren: Dieser Stollen dient allein der Erkundung und ist noch kein Startschuss für den eigentlichen Bergbau. Die Entscheidung über das Gesamtprojekt fällt erst später in einem umfassenden Verfahren, bei dem Sie als Bürgerinnen und Bürger natürlich wieder voll einbezogen werden.